Rechtliches: Antriebe bis 4kW

Hier werden alle Fragen zu Umbauten und Umbausätzen besprochen.
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Thor
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Rechtliches: Antriebe bis 4kW

Beitrag von Thor »

Tach allerseits!

Ich spiele nun schon seit geraume Zeit mit dem Gedanken mein Fahhrad zu elektrifizieren. Demnächst wird dieser Gedanke allerdings sehr akut, denn ich werde mein Auto weggeben und habe vor möglichst alle Strecken mit dem Fahrrad zu erledingen.

Aus diesem Grund möchte ich mich nicht auf die 250W bzw. 500W Antriebe beschränken. Das ist mir auch Helmpflicht und Kennzeichen wert. Ich blicke allerdings beim Rechtlichen nicht so ganz durch. Also hier meine Fragen.

Ich konnte bereits herausfinden, dass Elektrofahrräder bis 4kW und max. 45km/h als Kleinkraftrad klassifiziert werden. Damit benötigen sie ein Versicherungskennzeichen. Verwirrend ist nun diese recht übersichtliche Aufstellung:
http://www.udv.de/uploads/media/Rechtli ... ung_06.pdf
Hier wird für diesen Fahrzeugtyp ein Amtliches- und kein Versicherungskennzeichen angegeben. Was ist der Unterschied?

Hinzu kommt, dass ich für ein Kennzeichen eine Betriebserlaubnis brauche. Woher bekomme ich die bei einem Umbau? Muss ich das Fahrrad dann einzel abnehmen lassen?

Thor
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ebiker
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Re: Rechtliches: Antriebe bis 4kW

Beitrag von ebiker »

Hallo Thor,

um eine Betriebserlaubnis für einen Umbau zu bekommen, muss Du mit dem Rad tatsächlich beim TÜV eine Einzelabnahme durchlaufen, anders geht es leider nicht.
Umbaupartner am Standort Erlangen ** Umbauanfragen bitte per PN
Thor
Beiträge: 2
Registriert: Do 16. Aug 2012, 14:09

Re: Rechtliches: Antriebe bis 4kW

Beitrag von Thor »

Mhh, sch****.

OK, was ist denn da dann von nöten? Kann man die Kosten irgendwie drücken? Was ist denn eigentlich der Vorteil eines "Umrüstkits"? Billiger ist es mit der Abnahme dann ja auf keinen Fall mehr.

Thor
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