wie ist denn folgende, neue Regelung zu verstehen?
Ein wenig Sorge bereitet allerdings ein Artikel der Regelung, der eine Nische für stärkere MTBs offen lässt. Der Artikel 2.2 schließt Elektroräder von der Begrenzung und der Zulassungsregelung aus, die in erster Linie für den Offraod-Gebrauch auf unbefestigten Wegen vorgesehen sind. Damit ist es möglich, schnellere und stärkere E-Mountainbikes mit 500 Watt Motorleistung und bis zu 70 km/h Unterstützung auf dem europäischen Markt zu verkaufen. Der Europäische Zweiradhändlerverband ETRA sieht diese Sonderregeleung kritisch und warnt davor, dass sie es ermöglicht, solche E-Bikes ohne Geschwindigkeits- und Motorleistungslimit ohne spezifische technische Anforderungen zu verkaufen. Der Verband sieht die Gefahr, dass Hersteller diese Lücke ausnutzen könnten, um die Zulassungsregelungen für schnelle E-Bikes zu umgehen.
Quelle:
ADFC; ETRA
Ist es nun erlaubt mit mehr als 250 Watt über Wald- und Wiesenwege zu fahren oder nicht? Und wie ist denn das mit "erster Linie" gemeint?
