Bestellung aus der Schweiz - Gebühren am helvetischen Zoll

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velofahrer
Beiträge: 2
Registriert: Di 26. Jun 2012, 11:36
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Bestellung aus der Schweiz - Gebühren am helvetischen Zoll

Beitrag von velofahrer »

Motivation

Viele Artikel sind in der Schweiz teurer, da nicht alle Importeure die Wechselkursgewinne und Preisvorteile an uns Konsumenten weitergeben; oder aber die Produkte sind diesseits der Grenze gar nicht erst verfügbar. Besonders lohnen kann sich so ein Direkteinkauf bei teuren Fahrrädern oder Zubehörteilen, die im Euro-Raum gerne mal nur die Hälfte des Schweizer Preises kosten. Zusätzlich profitieren wir Schweizer auch davon, dass sie sich die deutsche Mehrwertsteuer zurückerstatten lässt bzw. dass diese gar nicht erst verrechnet wird.

Wie viel kostet die Einfuhr der Ware?

Alle Warensendungen aus dem Ausland in die Schweiz, unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht und müssen auch verzollt werden. Dieser Grundsatz wird auf der Seite „Online Shopping, Express- und Postsendungen“ der Eidgenössischen Zollverwaltung unter Verweis auf die Gesetzesgrundlage erklärt.
Für den privaten Gebrauch dürfen Güter im Wert von total 300 Franken pro Person zollfrei eingeführt werden; das heisst, Sie bringen die Ware eigenhändig über den Zoll. Bei einem Versand in die Schweiz gelten andere Regeln: Hierbei besteht lediglich - falls weniger als 5 Franken Mehrwertsteuer anfallen würden - eine sogenannte Abgabenfreigrenze und diese ist aktuell bereits bei einem Warenwert von 62.5 Franken erreicht. Die Gebühren berechnen sich dann wie folgt:
  • Die Mehrwertsteuer beträgt beispielsweise bei Fahrradteilen 8% und wird auf den Wert der Sendung (inkl. Verpackung, Versand, Versicherung, Zollvorlagekosten und ggf. weiterer Gebühren) erhoben.
  • Für den Zoll fallen in der Regel Abgaben von weniger als 1 Franken pro Kilogramm Versandgewicht (in afgezeigten Fall ca. 0.5 Franken) an.
Werden Güter auf dem Speditionsweg eingeführt, können die Post oder private Logistikunternehmen für die Warendeklaration, zusätzlich zum Versand, Zollvorlagekosten in Rechnung stellen. Diese fallen abhängig vom Unternehmen sehr unterschiedlich aus und kommen auch immer mal wieder in die Schlagzeilen: Es werden auch mal Gebühren verrechnet werden, die ein Mehrfaches des Warenwertes ausmachen können (vgl. Newsletter Nr. 1/11 im blog.preisueberwacher.ch). Um solchen „Handelsschranken“ entgegenzuwirken, wurde wegweisend mit „DHL Express“ eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen, die ebenfalls im genannten Newsletter beschrieben ist und folgende maximale Gebühren* vorsieht:
  • Zollvorlagekosten (DHL Express) bei Barzahlung:
    00.00 Franken, bis zur Abgabenfreigrenze (Warenwert <= CHF 62.50)
    19.50 Franken, bei vereinfachter Verzollung (Warenwert > CHF 62.50 bis CHF 1‘000)
    40.00 Franken, bei ordentlicher Verzollung (Warenwert > CHF 1‘000)
Wer nahe der Grenze wohnt, kann sich auch überlegen, seine Pakete vor der Verzollung selbst abzuholen. Dies spart Zollvorlagekosten und man profitiert von geringeren Versandkosten, ggf. auch von der 300 Franken Zollfreigrenze. Damit in der Folge die Rückforderung der Mehrwertsteuer klappt, darf man aber nicht vergessen, seine Rechnung am Zoll abstempeln zu lassen. Wie solche Lieferungen im Detail funktionieren, wenn man keine grenznahen Bekannten in Deutschland hat, wird in folgenden Zeitungsartikeln anhand der „Versanddepots“ in Konstanz (Tages Anzeiger) und Weil am Rhein (Basler Zeitung) - stellvertretend für andere - aufgezeigt.

Abrechnung als konkretes Beispiel

Nachstehend die Kostenaufstellung meiner Bestellung im Online-Shop von www.elektrofahrrad-einfach.de. Die komplette Versandabwicklung und Zollvorbereitung wurde durch die Shopbetreiber erledigt.

Deklaration für den Versand (Weltpaket mit Zollinhaltserklärung CN 23 der Deutschen Post)
  • Art der Sendung: Economy
  • Nettogewicht: 12 kg
  • Zollwert: EUR 965 (war in meinem Fall ca.180 Euro tiefer als der Rechnungsbetrag, inkl. Transport)
Abrechnung durch DHL Express (Ausschnitt aus der Rechnung, die ich zusätzlich bekam)
  • Für die Bestimmung der Mehrwertsteuer kam folgende Berechnung zur Anwendung:
    - Wert: EUR 965 * 1.22 CHF/EUR + CHF 40 = CHF 1'217
    - Ansatz: 8%
  • Der Zoll wurde gemäss dem Gewicht bestimmt
DHL-Abrechnung.png
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Fazit

Da für uns Schweizer nicht die EU Regeln gelten, sind bei einer Auslandsbestellung die anfallenden Gebühren eine grosse Unsicherheit. Um nicht unliebsame Überraschungen zu erleben, müssen nicht nur der Preis, sondern auch die Art des Versandes berücksichtigt werden. In meinem Fall sind Kosten angefallen, wie z.B. die „Kontoführung und Risiko-Gebühr“ die ich auch nur mit einem Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen konnte. Trotzdem sind meines Wissens, für einen Direktversand in die Schweiz, die aktuell günstigsten Wege entweder per Post oder DHL Express, wie er in diesem Online-Shop angeboten wird.
Unter dem Strich hat sich der Kauf gelohnt, obschon bei den Zollvorlagekosten kräftig zugelangt wird. Trotz all der bürokratischen Besonderheiten (fiskale und logistische Kosten von 143 Franken), hat bereits der Abzug der Deutschen Mehrwertsteuer meine Rechnung um ca. 220 Franken entlastet, womit der Einkauf mit Lieferung sogar unter dem Listenpreis im Online-Shop zu stehen kam.
Zum Schluss komme ich nochmals auf die eingangs erwähnten Preisunterschiede zurück: Alleine der Ersatz Akku hätte im „Flyerland“ Schweiz gemäss Listenpreis mehr als das Doppelte gekostet, selbst die günstigste Aktion wäre noch über 50% teurer gewesen. Dass es sich beim gelieferten Ersatzteil nicht um das Original handelt, ist nur auf dem Typenschild sichtbar und stört mich beim Fahren nicht im Geringsten. Hervorzuheben sind an dieser Stelle auch die kompetente Beratung für den ebenfalls erworbenen ELFEi Umbausatz und der hervorragende Service von www.elektrofahrrad-einfach.de, die auch den landesübergreifenden Vergleich nicht scheuen müssen - Danke.

Gruss, velofahrer


* Nachtrag Konsumentenschutz, Medienmitteilung vom 27. Juni 2012:
Der Bundesrat verabschiedete eine Teilrevision der Zollverordnung und gibt dem Preisüberwacher neu das Recht, gegen unverhältnismässig teure Spediteure vorzugehen. Gemäss Konsumentenschutz wird davon ausgegangen, dass die Preise der Spediteure nun sinken werden.
FERRIERI
Beiträge: 2
Registriert: Do 12. Jul 2012, 13:27

Re: Bestellung aus der Schweiz - Gebühren am helvetischen Zoll

Beitrag von FERRIERI »

Hallo Velofahrer
Super Beitrag zum Zoll!
Wie hast du den Elfei Prüfen lassen? An wen muss ich mich melden ich habe bedenken, dass der elfei 500 W nicht angenommen wird in der Schweiz!

gruss ferrieri
velofahrer
Beiträge: 2
Registriert: Di 26. Jun 2012, 11:36
Wohnort: Schweiz, südlich des Juras

Re: Bestellung aus der Schweiz - Gebühren am helvetischen Zoll

Beitrag von velofahrer »

Danke für die Rückmeldung zum Zoll-Beitrag :D
FERRIERI hat geschrieben: Wie hast du den Elfei Prüfen lassen? An wen muss ich mich melden ich habe bedenken, dass der elfei 500 W nicht angenommen wird in der Schweiz!
Ich habe mich für den "schwachen Standard" mit legalem Übersetzungsverhältnis entschieden und bin stillschweigend davon ausgegangen, dass es für die Fahrradklasse (mit den gleichen Leistungsdaten, wie sie auch bei uns in der Schweiz gehandelt werden) keine Homologation braucht - vielleicht liege ich da aber auch falsch? Jedenfalls habe ich keine Anzeichen im Gesetz gefunden, die mir die aktuelle Nutzung verbieten, oder die Prüfung eines Fahrrads vorschreiben würde.

Sobald die Motoren stärker, bzw. die Geschwindigkeiten höher werden - so vermute ich sehr - greift die Auslegung "Fahrrad" nicht mehr und dann braucht es eine Strassenzulassung. Geregelt ist dies in der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr. Als Anlaufstelle zur weiteren Abklärung würde ich mich in zuerst an ein technisches Zentrum des Touring Club Schweiz meiner Sektion wenden - was für Mitglieder normalerweise kostenlos ist, oder an die lokale Motorfahrzeugkontrolle. Vielleich braucht es dann noch weitere Ämter; doch damit habe ich keine Erfahrungen - sorry.

Viel Glück bei Deinem Vorhaben; ich drücke Dir dazu beide Daumen.

Gruss von einem zufriedenen ELFEi-Piloten
velofahrer
FERRIERI
Beiträge: 2
Registriert: Do 12. Jul 2012, 13:27

Re: Bestellung aus der Schweiz - Gebühren am helvetischen Zoll

Beitrag von FERRIERI »

Hey Velofahrer danke für die promte Antwort

Ist mit dem "schwachen Standard" die Klasse unter 25km/h gemeint? Dann hast du nicht den Elfei 500 W?
Vielleicht fährst du noch nicht lange genug um in eine Polizeikontrolle zu kommen. :D
Ich bin gespannt auf meinen Flitzer und hoffe das ich legal fahren kann, sobald ich mehr weiss werde ich dich auf dem Laufenden halten!

Vielleicht überhole ich dich irgendwann einmal ;)
Gruss Ferreira
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