Tuning nicht nachweisbar / Kein Garantie-Verlust

Das richtige Forum für diejeningen, denen 25 km/h zu wenig sind...
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madmike
Beiträge: 2
Registriert: Mo 14. Nov 2016, 13:37

Tuning nicht nachweisbar / Kein Garantie-Verlust

Beitrag von madmike »

Erstmal ein dickes Hallo an Alle hier im Forum.


Seit kurzem bin ich Besitzer eines MTB mit Bosch Motor. Performance CX.
Ich möchte es jetzt tunen um auf dem privatem Gelände schneller fahren zu können.
Jetzt stelt sich die Frage, wie es mit der Nachweisbarkeit des Tunings aussieht. Also im möglichen Garantie Fall oder bei einer Motor Diagnose.

Im Grunde gibt es ja nur 2 Arten des Tuning.
1) Ein Modul halbiert die Geschwindigkeit ab 25 kmh und man hat somit falsche Werte
2) Das Modul greift richtig in die Elektronik ein und zeigt dann aber komplett richtige Werte an.

M.m. nach müsste doch wenn überhaupt nur die erste Variante nicht nachweisbar sein bei einer Diagnose, da die Elektronik ja einfach nur denkt man fährt langsamer.
Die 2te Variante dagegen ist doch bestimmt nachweisbar. Immerhin sieht, bzw erkennt die Elektronik / Diagnose ja, dass eine Unterstützung über 25kmh stattgefunden hatte. Somit dürfte es bestimmt Probleme geben, wenn man die Garantie in Anspruch nehmen möchte.

Also entweder falsche Werte, dafür aber kein Garantieverlust oder richtige Werte und evtl. Probleme mit der Garantie (obwohl dem Motor ja im Grunde das Tuning ja NULL! schadet).
Ich hatte ja eigentlich vor das bikespeed RS Modul zu kaufen. Nur jetzt denke ich halt echt dass ein halbierer Modul besser ist wegen eben den Gründen.

Was sagt Ihr dazu?

Weiss jemand denn ob wenigstens noch die Akku-Reichweite stimmt bei so einem Halbierer-Modul ?
Denn mit falscher Geschwindigkeit,Gesammt KM, könnte ich noch leben. Nur nicht zu wissen wann der Akku schlapp macht, ist natürlich Mist!
Jemand ne Idee?

gruss
madmike
jum
Beiträge: 7
Registriert: Fr 28. Feb 2014, 07:31
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Re: Tuning nicht nachweisbar / Kein Garantie-Verlust

Beitrag von jum »

Ein 3) Punkt fehlt: Software Tuning und 4): Übervolten

Punkt 2) muß man eigentlich aufsplitten, da Tuning Produkte auf sehr unterschiedliche Art die Km/h im Display gerade machen.

Der Schluß daraus das nur Produkte aus Punkt 1 nicht nachweisbar sind stimmt so nicht. Es gibt theoretisch 2 Arten der Nachweisbarkeit: A) Fehlercodes zum Beispiel in gehäufter Form deuten auf Eingriffe hin, ob das ein Beweis ist sei dahingestellt oder B) physikalische Eingriffe (Kabel werden angeklemmt etc...).

Generell sind die Reichweitenbestimmungen sehr verwirrt. Ausnahme: BluePed und BlackPed. Die sind sehr gut.

Gruß Jum
Jum vom EBikeTuningShop.com & EBikeTuning.com
(BluePed & BlackPed & JUM-Ped & EBikeSpider & EBikeBooster)
madmike
Beiträge: 2
Registriert: Mo 14. Nov 2016, 13:37

Re: Tuning nicht nachweisbar / Kein Garantie-Verlust

Beitrag von madmike »

jum hat geschrieben:Ein 3) Punkt fehlt: Software Tuning und 4): Übervolten

Punkt 2) muß man eigentlich aufsplitten, da Tuning Produkte auf sehr unterschiedliche Art die Km/h im Display gerade machen.

Der Schluß daraus das nur Produkte aus Punkt 1 nicht nachweisbar sind stimmt so nicht. Es gibt theoretisch 2 Arten der Nachweisbarkeit: A) Fehlercodes zum Beispiel in gehäufter Form deuten auf Eingriffe hin, ob das ein Beweis ist sei dahingestellt oder B) physikalische Eingriffe (Kabel werden angeklemmt etc...).

Generell sind die Reichweitenbestimmungen sehr verwirrt. Ausnahme: BluePed und BlackPed. Die sind sehr gut.

Gruß Jum
Hmm.. Okay. Dachte halt dass so eine Diagnose auslesen kann, wenn eine Motorunterstützung über 25Kmh stattgefunden hatte.
Weil im Grunde würde ich mir sonst schon lieber ein Modul holen dass 1) nicht sichtbar ist und 2) alles korrekt anzeigt.

Was hältst du denn von dem Tuning Speedchip der Firma Speed-Tuning ??
heike
Beiträge: 21
Registriert: Di 6. Dez 2016, 16:51

Re: Tuning nicht nachweisbar / Kein Garantie-Verlust

Beitrag von heike »

Wenn du es wirklich tunen willst, dann würde ich eher zu der ersten Variante mit den falschen Werten raten. Wie du schon geschrieben hast, wird hier die Garantie unwahrscheinlicher verfallen.
Ich weiß allerdings nicht, wie gut es dem Motor tut, wie knapp dieser bei den Elektrorädern bemessen ist. Nicht, dass der Motor dann überhitzt, sobald die doppelte Geschwindigkeit gefahren wird. Dann ist sicherlich nichts mehr mit der Garantie, kann ich mir vorstellen.
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Klein Andy
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Re: Tuning nicht nachweisbar / Kein Garantie-Verlust

Beitrag von Klein Andy »

Ich denke nicht, dass sein Motor wegen der doppelten Geschwindigkeit überhitzt. Doppelte Geschwindigkeit beim Bike heißt ja nicht doppelte Geschwindigkeit beim Motor, wegen der Schaltung bleibt die Trittfrequenz und Motordrehzahl ja gleich. Und allzulange hält man die hohen Geschwindigkeiten eh nicht durch, sei es durch andere Verkehrsteilnehmer, die Verkehrsführung oder, nu ja, dünne Beinchen (auf mich bezogen).
Auf langen, quälenden Anstiegen wird der Motor sicherlich wärmer, unabhängig vom Geschwindigkeitstuning, durch die andauernde Leistung und vielleicht noch wegen dem fehlenden, kühlenden Fahrtwind. Anders vielleicht beim übervolten?

Oh, wird wohl fleißig am Forum gearbeitet. Beiträge verschwinden, neue werden geschrieben, verschwinden auch und die alten sind wieder da... :-)

Anmerkung zur Akkureichweite:
Bei mir ist die Reichweite mit "bis 180 km" angegeben. Nu ja, ob glaubwürdig oder nicht. Als die Unterstützung noch bis 25 km/h eingestellt war, hat der Akku für ungefähr 70-80 km gereicht, wenn die Unterstützungsstufe zwischen 3 und 5 eingestellt war (Temperaturen waren da noch im Plusbereich). Momentan hab ich die Unterstützung auf 60 km/h eingestellt, der Akku ist nach 40-50 km platt (Temperaturen aber um den Gefrierpunkt). Ist aber auch logisch, da der Motor mehr arbeiten muss, ist der Akku auch schneller leergesaugt.
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