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Betriebserlaubnis

Verfasst: Sa 10. Mär 2012, 22:30
von Ptizu
Hallo
Auf der Home Seite steht:
Ein E-Bike hingegen ist ein Elektrofahrrad, welches mittels eines Gasgriffs auch ohne Treten bewegt werden kann. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für ein E-Bike Elektrofahrrad liegt bei 20 km/h. Rechtlich gesehen gilt ein E-Bike als Leichtmofa, benötigt eine Betriebserlaubnis und ist versicherungspflichtig. Dann gibt es noch die Klasse der S-Pedelecs, der so genannten schnellen Pedelecs, welche eine Nennleistung von bis zu 500 Watt und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben dürfen. Wie beim normalen Pedelec Elektrofahrrad darf der Motor nur bei gleichzeitigem Treten des Fahrers unterstützen. Wie ein E-Bike benötigt ein S-Pedelec eine Betriebserlaubnis, ist versicherungspflichtig und der Fahrer muss zudem noch eine Fahrerlaubnis der Klasse M vorweisen. Eine Helmpflicht gibt es für S-Pedelecs und E-Bikes nicht.

Also, ich habe den ELFEi 500 W Umbausatz drin mit Gasgriff.
Was muss ich jetzt machen um die S-Pedelec Betriebserlaubnis zu bekommen?
Da brauche ich doch so was wie ABE oder so, wo es drin steht das es auch ein 500W Motor ist. Die Anbauanleitung werden die von Tüv bestimmt nicht akzeptieren. Bin ernsthaft dran interessiert mein Fahrrad als S-Pedelec anzumelden. So ein Mofa oder Roller Kennzeichen kostet doch nicht die Welt. Problem ist halt die Betriebserlaubnis und Was für kosten kommen da auf mich zu.
Hat es schon jemand überhaupt gemacht?

Re: Betriebserlaubnis

Verfasst: Di 13. Mär 2012, 14:55
von ebiker
Du musst das komplette umgebaute Rad per Einzelabnahme bei TÜV abnehmen lassen.
Ich kenne leider niemanden, der einen solchen Umbau bereits hat eintragen lassen.