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Verlust der Haftpflicht durch Anfahrhilfe?

Verfasst: Mo 12. Nov 2012, 16:13
von mareppi
Es gibt Versicherungen, die hat JEDER. Dazu gehört z.B. unbestritten die private Haftpflichtversicherung.
Als Radfahrer ist sie es, die bei einen Schaden eintritt, da das Fahrrad ja nur selten über eine eigene Versicherung verfügt und es in fast allen Fällen durch eben diese PHP erfasst wird. Bei Mofas sieht das anders aus: Sie sind, wie S-Pedelecs und eBikes eigenständig zu versichern.

Ein Pedelec ist aber ein Fahrrad.
Soweit, so gut und natürlich ist ein S-Pedelec oder e-Bike versicherungspflichtig, wenn es auf öffentlicher Straße bewegt werden soll. Das habe ich bisweilen verstanden und machte mir keine Gedanken darüber, ob meine Versicherung auch aufkommt, wenn etwas passieren sollte.
Handelt es sich um ein Pedelec, so wurde entschieden: "DAS ist ein Fahrrad".
Handelt es sich um ein Pedelec mit Anfahrhilfe bis 6km/h ist das... ?
Es ist etwas, für das ein Mofaführerschein notwendig ist. Dies lässt manch Versicherer ZICKEN, selbst wenn dieser vorhanden ist.

(Siehe: http://www.handelsblatt.com/finanzen/re ... 684-2.html vom Anfang des Jahres).

Auch der ADAC warnt:
http://www.fahrradtest.de/index.php/new ... hilfe.html

Der Haken: Die private Haftpflicht beschränkt ihre Haftung auf "nicht selbst fahrende" Fahrzeuge... das ist ein Pedelec mit Anfahrhilfe NICHT mehr. Ein bis 6km/h selbst fahrendes Fahrzeug BLEIBT selbsfahrend auch bei 25km/h.

Also: Ich werde die Anfahrhilfe abnehmen, da ich ohnehin keine Verwendung für sie habe, um etwaige Schäden durch meine PHP abgedeckt zu wissen... was natürlich nicht ganz korrekt ist... denn über das J-LCD lässt sich die Anfahrhilfe ja auch noch aktivieren...

Nun habe ich also doch etwas nicht triviales gefunden, was ich an meiner ELFEI- Lösung auszusetzen habe:
Also STRENG GENOMMEN ist man in der ELFEI Kombination zum Abschluss einer selbstständigen Versicherung für das PEDELEC gezwungen, weil sich die Anfahrhilfe nicht durch einfache Demontage des Daumengas beseitigen lässt... Das ist ein wenig SUBOPTIMAL!

Die Frage ist: Wie kommt man aus dieser Falle wieder raus?! (Die Frage richte ich mal EXPLIZIT an ELFEI... denn die Anfahrhilfe lässt sich (NOCH!) nicht gänzlich deaktivieren).

Re: Verlust der Haftpflicht durch Anfahrhilfe?

Verfasst: Mo 12. Nov 2012, 16:40
von ebiker
Nun in Deinem Fall gibt es zwei Lösungen. Entweder Du wechselst zu einer anderen Haftpflichtversicherung, die auch ein Pedelec mit Anfahrhilfe (das haben heute fast alle Pedelecs) versichern, oder Du tauschst das LCD Display gegen ein LED Display aus. Das LED Display besitzt keine integrierte Anfahrhilfe.

Re: Verlust der Haftpflicht durch Anfahrhilfe?

Verfasst: Mo 12. Nov 2012, 16:43
von mareppi
ROSARIO hat gerade im Chat verkündet, dass die Berichte einem Irrtum erliegen.
Ich werde mal nachforschen und mich mit einem Ergebnis zurück melden...

DAS wäre dann die beste Lösung :mrgreen:

Re: Verlust der Haftpflicht durch Anfahrhilfe?

Verfasst: Mo 12. Nov 2012, 18:28
von Hartmut
Hab vor nem Jahr bei meiner Versicherung nachgefragt und schließlich schriftlich bekommen, dass das Pedelec mit Anfahrhilfe versichert ist. allerdings erst nach der 3. Nachfrage...Die antworten zuvor waren recht schwammig formuliert.
Hartmut

Re: Verlust der Haftpflicht durch Anfahrhilfe?

Verfasst: Di 13. Nov 2012, 09:22
von mareppi
Also, ich habe nun einiges an Zeit für Nachforschungen geopfert - Aber ohne konkret meine Versicherung anzusprechen. Logo, denn schlafende Hunde soll man nicht wecken. (Ach, DER... da habe ich eine Notiz: Der hat mal nachgefragt, besitzt ein Pedelec mit Anfahrhilfe...)

Kurzum: Ich habe KEIN generelles Dementi finden können! Der ADAC jedenfalls rudert nicht zurück und es gibt viele Seiten jüngeren Datums, die am (ich nenne es mal) "Anfahrhilfenmärchen" oder "Die 6 km/h Lüge" festhalten.

ABER (!!) es gibt Hinweise darauf, dass "ROSARIO" Recht behält (davon gehe ich eh aus, suche aber nach etwas HANDFESTEN):

Bei der Generali heisst es: (http://www.generali.de/online/portal/ge ... 6716/36860)
Grünes Licht für Pedelecs.
Die Rechtslage, was Pedelecs betrifft, ist nicht einfach. Aber für die Kunden der Generali heißt es schwarz auf weiß:
Pedelecs bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h, einem maximal 250 Watt starken Elektromotor und einer Anfahrhilfe bis 6 km/h gelten als Fahrräder. Also freie Fahrt für Trendsetter.


Der ADFC widerspricht dem ADAC: PEDELECS mit Anfahrhilfe sind FAHRRÄDER
(Link: http://www.adfc.de/news/archiv-news-201 ... richt-adac)
Ich zitiere;
Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC, weist aber auf eine weitere Regelung hin: „Die EU-Richtlinie befreit nicht nur die so definierten Pedelecs von der Pflicht zur Zulassung als Kfz, sondern sämtliche Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h. Sie werden daher im Unterschied zu den schnelleren Bauarten nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrzeuge bezeichnet.“ Der deutsche Gesetzgeber hat diese Unterscheidung zuletzt im Februar 2011 wörtlich in eine eigene Kfz-Zulassungsverordnung übernommen.

Ansonsten bekämen wir auch Probleme mit den elektisch motorisierten Kinderspielzeugen: Muss mein Sohn, 5 Jahre, eine Mofaprüfung ablegen, damit er sein 6 km/h Elektromotorrad benutzen darf? WOHL KAUM!

KOMMENTAR meinerseits (interessiert nicht jeden, darum warne ich vor ;-):
Der ADAC ist die Lobby der Autofahrer. Man hört aus diesen Kreisen, in denen ich mich ja temporär auch bewege, dass PEDELECS, eBikes und S-Pedelecs ein SICHERHEITSRISIKO (!!!) seien. Nun ja: Das einzige, was ich mit dem Rennrad, dem Rando oder nun auch dem langsamsten meiner Räder, meinem Pedelec erfahre, ist die zunehmende Gefahr durch Autofahrer, die sich als Oberlehrer amtsanmaßend aufspielen oder Schnarchnasen, die rücksichtslos ihr Fahrzeug bewegen: "ich habe sie gar nicht gesehen..." -> Wie oft habe ich neongelber Radler das im letzten Jahr gehört!
Somit ist klar, dass man diese sehr gute Alternative zum allzeit zu benutzendem Auto MADIG machen möchte! Ich unterstelle dies dem ADAC einfach mal, denn bislang gab es KEIN Dementi und weder benötigt man für die 6 km/h Anfahrhilfe einen Mofaschein, noch ändert sie etwas am Fahrradstatus! Ich habe mich hilfesuchend an den ADAC gewandt und wurde "IDEOLOGISCH" verklärt statt aufgeklärt.
Autofahrer fühlen sich in ihrem "Revieren" der Vorherrschaft bedroht. Je mehr Radler es gibt, desto mehr müssen Autofahrer Rücksicht nehmen und das schmeckt ihnen nicht. Schade, denn über allen gilt §1 der StVO!

Soweit mein Stand der Dinge: Ich sehe es nun wie Rosario, ein Pedelec ist ob mit oder ohne Anfahrhilfe bis 6 km/h ein FAHRRAD und benötigt weder eine extra Versicherung, noch eine Mofaprüfung! Aber will ich mir wirklich GANZ SICHER sein, komme ich um eine Anfrage bei meiner Versicherung nicht herum.

Noch ein Nachtrag:
Auf einmal merkt "man" :
"Normgerechte Radwege taugen nicht für den schnellen Radverkehr..." (so ein Titel).
Ach nee! Wenn die schon nicht für die mit 25 km/h lahmen eBikes taugen, wie sollen sie für die nicht elektroisierten Rennradler mit über 40 km/h taugen, die diese Radwege auch benutzen müssen? Letzten Endes könnten auch Pedelecs langsamer fahren, wie Rennradler es ja auch müssen.... aber wer legt einen Hype schon gerne Steine in den Weg, der auch so brav subventioniert wird?

Wie dem auch sei: Fahrräder fahren sicherer auf der Straße, denn dort höre ich das "Ich habe sie gar nicht gesehen!" deutlich weniger und jedes Mal wenn ich das höre, ist es so knapp geworden, dass ich schräg stehe und sehr sauer in dumme Auge eines Autofahrers blicken muss...

Mal abwarten, ob der Elektrohype uns da nicht noch etwas schönes beschert....

Re: Verlust der Haftpflicht durch Anfahrhilfe?

Verfasst: Di 13. Nov 2012, 17:54
von Hartmut
Die Gefahr in einen Unfall verwickelt zu werden wenn von einem Radweg aus links abgebogen wird ist 11 mal höher als für den Radfahrer der die Straße benutzt. Selbst Radfahrer die ganz normal geradeaus auf nem Radweg fahren haben ein 3 fach höheres Unfallrisiko gegenüber dem Radler der auf der Straße unterwegs ist. ( http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... W2uGd3_j2Q)
Solche Studien wurde ähnlich von unterschiedlichsten Organisationen durchgeführt. Das Ergebniss ist überall ähnlich/vergleichbar
Hartmut

Re: Verlust der Haftpflicht durch Anfahrhilfe?

Verfasst: Mi 14. Nov 2012, 16:11
von mareppi
@Hartmut:
Ich kenne das auch ohne Abbiegen...
Gemeinsamer Rad- Fußweg und Einfahrten, Zufahrten zu Parkplätzen und weil es so schön ist parkt man diese Wege halb zu.
Das Beste ist die Reaktion, wie bereits gesagt: "Ich habe SIE NICHT GESEHEN!" -> Besonders frech dabei ist, dass es den "Touch" einer Anschuldigung hat: "Selber Schuld, wenn ich DICH nicht gesehen habe!"

Zum Thema Speed: Wenn ich langsam machen will, nehme ich das PEDELEC. Gestern bin ich hinter einem MTB NICHT her gekommen. PEDELECS sind 20..30 km/h Fahrzeuge. Ich konnte gestern nur sehr kurz mit einer Sportgruppe mithalten, was mir mit dem RR leicht fällt.
Also von wegen "SCHNELLER RADVERKEHR" seitdem es die Pedelecs gibt... schnellen Radverkehr gab es schon immer, aber das waren ja bloß diese "HIERNIS", die eh "ÜBER" sind... Nun fährt aber auch Oma Tuck mit lausigen 25 km/h und wird als "schnell" bezeichnet.

Nee, neee, neeeeee. Rücksicht zu erwarten ist heutzutage schon zu viel, sogar, wenn man ein Recht darauf hat.

Re: Verlust der Haftpflicht durch Anfahrhilfe?

Verfasst: Do 15. Nov 2012, 15:31
von Hartmut
Bei mir ist´s ähnlich,
Mein BionX ist offen, d.h. theoretisch läuft der 42km/h. Bin mit dem schweren Göppel aber so mit 23-24km/h Durchschnitt unterwegs.
Mein Bike hat nen Bafang Heck. Der regelt so bei 29km/h ab. Durchschnitt 25-26 km/h.
Rennrad hat nur meinen Bio-Antrieb. Durchschnitt ca 27 km/h
Alles vergleichbare hügelige Strecken.
Und mit dem Rennrad ärgere ich aus Selbstschutz PKW Fahrer. Grundsätzlich lasse ich rechts 1- 1.5 m Platz. Dann kann sich der Überhohler bei Gegenverkehr nicht mehr an mir vorbeiquetschen und mich auf den Bordstein jagen.
Bin jahrelang bis zu 9000km/a mit´m Rad unterwegs gewesen. Es gibt nix was es nicht gibt...wegen 20 sec. Zeitgewinn.
Hartmut

Re: Verlust der Haftpflicht durch Anfahrhilfe?

Verfasst: Fr 16. Nov 2012, 14:30
von mareppi
9000km habe ich seit Jahren leider nicht mehr erreicht.
Dieses Jahr bin ich frog, wenn es knapp 6000 werden.
Mich ärgert inzwischen die Gesetzgebung auch ein wenig...
Ich wiege immerhin 95kg und bräuchte ein 500W Helferlein, um an den Hügeln hier im Elm adäquat zu Cruisen...
Auch macht meine Konstellation BAFANG 28" 28'er Rad (alles andere hat so wenig Drehmoment, dass ich die Berge hoch schieben müsste *g*) bei 36V knapp 25 km/h. Ich kann natürlich schneller... bis etwa 30 geht das auch so lala... Darüber scheinen sich Wirbelströme zu bilden und Tempo 40 geht nicht mehr, ging früher mal mit diesem Rad (Strecke, Wetter ist in etwa gleich geblieben... man hat die Berge nicht aufgeschüttet ;-) )
Also ist es grundsätzlich FALSCH zu sagen, ein PEDELEC sei "schneller Radverkehr"! Richtig schnell bin ich nur mit meinem Renner und dann mit einem 33'er Schnitt und Tempo 40 ist auf der Ebene für kurze Zeit drin.... mit dem PEDELEC undenkbar, wenn es nicht offen ist!

Aber.... ich mache mir bei dem Wunsch echt Sorgen, denn ohne Versicherung im Land der Bekloppten zu fahren (Wolfsburg, die Stadt der Volkswagenfanatiker) wäre bekloppt. Auch eine Rechtsschutz sollte man haben, denn die nehmen den knapp 1m Abstand zum "Sturzgrün" (Fahrbahnrand) bereits persönlich... Die überholen trotzdem und merken dann irgendwann, dass es NICHT passt... Das ist Nummer 2 auf der Hotlist der Fehleinschätzungen.
1) "ICh habe sie nicht gesehen!" (-> Selber Schuld....!)
2) Überholen trotz Gegenverkehr (-> Was fährt der da überhaupt und dann auch noch "MITTEN" auf der Straße?!)
3) Unterschätzen der Geschwindigkeit (ab 25km/h kommen die Autofahrer oft nicht mit der Einschätzung hinterher)

Hat alles nichts mit Pedelecs zu tun. ABER: Wenn natürlich Oma Tuck sonst mit 15 unterwegs ist und nun Gas gibt, kann das die Unfallzahlen PEDELEC bedingt nach oben treiben, das glaube ich schon! UND... Der Winter kommt erst noch! (Einmal bin ich dieses Jahr kurz gerutscht... gerade der ELFEI setzt da sehr abrupt ein... Aber außer einem Schlenker nichts passiert.)

Ich benutze das Pedelec als ERGOMETER: Pulsmesser um und im Aeroben Bereich mein Ding trampelt und die Landschaft genießen.
So macht auch der Herbst Spaß.

Re: Verlust der Haftpflicht durch Anfahrhilfe?

Verfasst: Fr 16. Nov 2012, 19:02
von Hartmut
Mit nem BioX haste leicht die gewünschten 500W mech. wenn man sie denn mal braucht. Geht natürlich nicht 30min. lang so...1. Akku macht schlapp- 2. Motor wird warm und regelt zurück.
In Stuttgart hat die Bahn ne ganze Reihe von Pedelecs, wenn ich die Bilder richtig deute, sinds BionX Heckantriebe.
Daś in S immer bergauf-bergab geht, und tlw. ganz schön heftig, sollte man eigentlich meinen, dass die Bahnpedelecs dauernd unterwegs sind. Ich kenn damit aber nur Ärger- unter anderem weil die Mieter der Räder die Hügel in S nicht richtig hochkommen. Und auch, weil die Pedelecs scheinbar mehr Defekte haben als erwünscht.
500W mech. Dauerleistung ist für solche Zwecke schon das mindeste um wirklich Massentauglich zu werden.
Um das Pedelec als Ergometer zu nutzen sind die Einfachumbauten mit Kurbelsensor doch weniger geeignet??
Die Drehmomentsensoren in den Fertigpedelecs bzw BionX Umbausätzen finde ich da als geeigneter. Leertreten als Bescheißerle ist damit nicht möglich...Du musst was bringen damit du was bekommst.

Zurück zur Anfahrhilfe....weder beim BionX noch bei testweise gefahrenem Panasonicantrieb ist diese nötig. Die Unterstützung setzt schnell ein.
Hartmut