Guten Abend!
Ich bin neu hier im Forum und habe gerade über die Such-Funktion Hinweise zum Thema Elektroräder und Straßenverkehr gesucht. Bin da aber nicht ganz schlau draus geworden.
Soweit ich das verstanden habe, werden Pedelecs im Straßenverkehr wie normale Fahrräder geregelt. Sobald das Ding aber schneller als 25 km/h fahren kann (mit der Motor-Unterstützung), ist es kein "Fahrrad" mehr, sondern ein Mofa?? Soweit richtig? (Aber mit Motorleistung auch über 25 km/h ist es doch auch kein Pedelec mehr, oder?)
Falls über 25 km/h, brauche ich eine Mofa-Bescheinigung? Und Helm, Versicherung, etc?
Und wie ist es mit S-Pedelecs??
Ein wenig verwirrend, so scheint es mir.
Elektrofahrrad und Straßenverkehr
- Moselhubert
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- Registriert: Di 17. Mai 2011, 13:48
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Re: Elektrofahrrad und Straßenverkehr
So schauts aus:
Pedelec = max. 250 Watt, max. 25 km/h, Unterstützung nur beim Mittreten. Anfahr-/Schiebehilfe möglich. Keine Versicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht in D.
S-Pedelec = keine Watt-Begrenzung, keine km/h-Begrenzung, Unterstützung nur beim Mittreten. Anfahr-/Schiebehilfe möglich. Versicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht in D.
E-Bike = keine Watt-Begrenzung, keine km/h-Begrenzung, Unterstützung auch mit Gasgriff möglich. Versicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht in D.
Pedelec = max. 250 Watt, max. 25 km/h, Unterstützung nur beim Mittreten. Anfahr-/Schiebehilfe möglich. Keine Versicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht in D.
S-Pedelec = keine Watt-Begrenzung, keine km/h-Begrenzung, Unterstützung nur beim Mittreten. Anfahr-/Schiebehilfe möglich. Versicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht in D.
E-Bike = keine Watt-Begrenzung, keine km/h-Begrenzung, Unterstützung auch mit Gasgriff möglich. Versicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht in D.
Re: Elektrofahrrad und Straßenverkehr
1 und 3 richtig aber 2 falsch, es gibt keine Helmpflicht für das S-Pedelec und einen Führerschein braucht man auch nicht, es reicht die Mofaprüfbescheinigung oder wie das Ding heißt. S-Pedelec fallen "noch" unter die Leichtmofas bis 20 Km/h die Dinger haben auch keine Helmpflicht, aufsetzten würde ich trotzdem einen, ich mach es auf jedenFall.Moselhubert hat geschrieben:So schauts aus:
1, Pedelec = max. 250 Watt, max. 25 km/h, Unterstützung nur beim Mittreten. Anfahr-/Schiebehilfe möglich. Keine Versicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht in D.
2, S-Pedelec = keine Watt-Begrenzung, keine km/h-Begrenzung, Unterstützung nur beim Mittreten. Anfahr-/Schiebehilfe möglich. Versicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht in D.
3, E-Bike = keine Watt-Begrenzung, keine km/h-Begrenzung, Unterstützung auch mit Gasgriff möglich. Versicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht in D.
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Megaswitch
- Beiträge: 45
- Registriert: Mo 17. Feb 2014, 17:36
Re: Elektrofahrrad und Straßenverkehr
Es wird wohl am Image liegen dass man bislang wenig dazu hört. Mofas werden of von Jugendlichen frisiert. Pedelecs scheinen nicht trendy genug zu sein. Mit einer entsprechenden Kettenschaltung kann man bestimmt schneller als 25km fahren. Auch wenn der Motor ab 25km nicht mehr unterstützt.
Aber auch ein normales Rennrad kann bei entsprechender fahrerlicher Kondition schneller sein.
Aber auch ein normales Rennrad kann bei entsprechender fahrerlicher Kondition schneller sein.
